Unternehmensführung in nichtfinanziellen Belangen

Aufbau einer Kultur der Integrität und des Vertrauens

Integrität und Vertrauen bilden den Kern der Unternehmenskultur von Rieter. Diese zentralen Werte sind im Verhaltens- und Lieferantenkodex sowie in Mission und Vision des Unternehmens fest verankert.

Verhaltenskodex

Als international operierendes Unternehmen befolgt Rieter die geltenden Gesetze und Bestimmungen der Länder, in denen der Konzern tätig ist. Handlungen und Verhaltensweisen aller Rieter- Gesellschaften sowie ihrer Mitarbeitenden stehen im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den grundlegenden Konventionen der internationalen Arbeitsorganisationen und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.

Geschäftsethik

Die Geschäftsbeziehungen zwischen Rieter und seinen Partnern basieren auf den Grundsätzen von Ehrlichkeit und Vertrauen.

Die Sicherheit der Rieter-Produkte für Kunden sowie deren Betriebs- und Wartungspersonal in allen Phasen des Produktlebenszyklus ist für Rieter von grosser Bedeutung.

Rieter und seine Geschäftspartner arbeiten eng zusammen, um in diesem Bereich einen hohen Standard und sukzessive Verbesserungen zu erreichen.

Menschenrechte

Rieter respektiert die Menschenrechte seiner Mitarbeitenden und bietet ihnen eine professionelle, sichere und gefahrenfreie Arbeitsumgebung. Rieter verpflichtet seine Lieferanten zur Einhaltung der Menschenrechte. Rieter lehnt jede Form von Pflicht- oder Zwangsarbeit ab und toleriert keinerlei missbräuchliche disziplinarische Massnahmen.

Die Arbeitszeiten entsprechen stets dem geltenden lokalen Recht. Rieter verpflichtet sich zur Einhaltung der grundlegenden Konventionen der internationalen Arbeitsorganisationen, der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Grundsätze gegen systematische Ausbeutung natürlicher Bodenschätze und Rohstoffe.

Interessenkonflikte

Rieter verbietet jede Form von Bestechung und andere korrupte Geschäftspraktiken. Insbesondere dürfen Rieter-Mitarbeitende bzw. deren Agenten weder Amtspersonen noch Vertretern von Kunden oder Lieferanten von Rieter nichts von Wert anbieten, versprechen oder geben, um sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen. Ausserdem dürfen sie keine Geschenke oder Gefälligkeiten von solchen Personen annehmen.

Steuern

Rieter hält sich als Unternehmen und Arbeitgeber in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, nach Treu und Glauben an die geltenden Steuergesetze und -verpflichtungen. Dies gilt in Bezug auf alle direkten und indirekten Steuern. Ebenso hält sich Rieter an internationale Abkommen und Steuerrichtlinien. In Übereinstimmung mit den Base-Erosion-and-Profit-Shifting- (BEPS-)Aktionen der OECD erstellt Rieter den Country-by-Country Report (CbCR) für den gesamten Rieter-Konzern und stellt ihn den Schweizer Steuerbehörden zur Verfügung. Rieter teilt den CbCR mit den zuständigen Behörden in den Ländern, die entsprechende Vereinbarungen unterzeichnet haben. Rieter erkennt an, dass alle Steuern, die das Unternehmen für Regierungen zahlt und einzieht, ein integraler Bestandteil der sozialen Verantwortung des Unternehmens sind.

Datenschutz

Rieter nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Dazu zählen alle Informationen, die eine Identifizierung der Person ermöglichen. Die Datenschutzerklärung informiert darüber, welche personenbezogenen Daten das Unternehmen erhebt, wie es diese verwendet und schützt. Rieter ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um personenbezogene Daten vor Manipulation, Verlust oder Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Die Massnahmen werden unter Berücksichtigung neuer technologischer Entwicklungen fortlaufend überprüft und verbessert.

Risikomanagement

Rieter hat ein umfassendes Risikomanagement-System eingeführt, das auch Risiken im Zusammenhang mit den nichtfinanziellen Themen erfasst und bewirtschaftet. Der Risikomanagement-Prozess wird durch die Richtlinie «Rieter Risk Management System» geregelt. Diese legt die Abläufe zur Erkennung, Meldung und Handhabung von Risiken, die Kriterien für die qualitative und quantitative Risikobeurteilung sowie Grenzwerte für die Meldung festgestellter Risiken an die zuständigen Managementstufen fest.

Im Rahmen der Risikobeurteilung werden auch Umweltrisiken evaluiert und bewertet. So konnten schon diverse Handlungsfelder definiert und Massnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden. Mindestens einmal jährlich werden im Rahmen eines Workshops unter der Führung des Leiters Recht (General Counsel) die Risiken beurteilt und in einem Bericht an den Verwaltungsrat festgehalten.

Konfliktmineralien

Neben dem neuen Bundesgesetz über die Transparenz in nichtfinanziellen Angelegenheiten trat im Januar 2023 auch die Verordnung über die Sorgfaltspflicht und Transparenz bei Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und aus Kinderarbeit (VSoTr) in Kraft. Bei der Überprüfung der Importmengen von Mineralien und Metallen, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten, hat Rieter im Jahr 2023 keine relevanten Importe festgestellt, welche die in der schweizerischen CO-Verordnung genannten Mindestmengen überschreiten. Eine zusätzliche Sorgfaltspflicht für Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten gemäss Art. 964j des Schweizerischen Obligationenrechts ist deshalb nicht erforderlich.

Kinderarbeit

Hinsichtlich Kinderarbeit gab es nach der Bewertung von Rieter im Jahr 2023 keine Anhaltspunkte für einen begründeten Verdacht auf Kinderarbeit bei der Herstellung/Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens.

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